Nahrungsergänzungsmittel

Planen Sie ein Projekt?

Fordern Sie unseren
Planer für klinische Prüfungen
oder unseren
Planer für nicht-interventionelle Studien an.

Am 30.12.2006 wurde die Verordnung EG Nr. 1924 / 2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.12.2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. L 404 / 9), die sogenannte „Health Claims-Verordnung“, veröffentlicht. Am 01.07.2007 ist die Verordnung in Kraft getreten.

Nährwert- und gesundheitsbezogene Aussagen über Lebensmittel unterliegen jetzt detaillierten Anforderungen und müssen wahr und belegbar sein.

Nutzen Sie unser Serviceangebot zur Untermauerung von Health Claims und Risk Reduction Claims entsprechend der EU Regulation 1924 / 2006 durch:

  • Recherche und Auswertung der wissenschaftlichen Literatur
  • Wissenschaftliche und medizinische Beratung
  • Probandenrekrutierung
  • Klinische Prüfungen
  • Nicht-interventionelle Studien

Weiterführende Informationen zu unseren Servicebausteinen finden Sie unter Service.

Nützliche Links rund ums Thema Nahrungsergänzungsmittel:

  EFSA

  Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

  Verordnung über Nahrungsmittel

  Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e.V.

  Angenommene und abgelehnte Health Claims

  Health Claims Verordnung zum Download